App-Lizenz (EULA) von Ondics:

Ondics „Lufft I-BOX App“ Endnutzer Lizenzvereinbarung

Ondics „Lufft I-BOX App“EULA
Version 1.0

Die „Lufft I-BOX App“ (nachfolgend auch App, Software oder Anwendung genannt) wird Ihnen von der Ondics GmbH, Neckarstraße 66/1a, 73728 Esslingen, Deutschland (nachfolgend: Lizenzgeber) unter den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zur Nutzung überlassen.

Mit dem Download aus dem durch Ondics betriebenen Lufft I-BOX App-Store (nachfolgend auch App-Store genannt) akzeptieren Sie die nachfolgenden Lizenzbedingungen.
Diese Lizenzvereinbarung begründet für den Betreiber des App-Stores – sofern nicht die Ondics GmbH – welcher nicht Vertragspartei ist, keine Rechte und Pflichten, insb. nicht hinsichtlich Gewährleistung, Haftung, Wartungs- und Serviceleistungen.
Alle Rechte, die nicht ausdrücklich durch diese Lizenzvereinbarung eingeräumt werden, bleiben vorbehalten.

1  Die App

Die App ist eine Software zur funktionalen Erweiterung der „Lufft I-BOX“ (nachfolgend auch App-Endgerät genannt) -ein Produkt der Ondics GmbH – um Messaufgaben besser und einfacher zu lösen. Die App ist nur im App-Endgerät zum Betrieb vorgesehen und auch nur darauf getestet. Die App ist Teil des Lufft I-BOX Ökosystems, bestehend aus dem App-Endgerät mit der Firmware, den Apps und dem App-Store.

2  Lizenzumfang

2.1 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht unterlizenzier­bares, nicht übertragbares Recht ein, die Anwendung auf einem in seinem Eigentum stehenden oder rechtmäßig seiner Verfügungsbefugnis unterstehenden von der Anwendung unterstützten App-Endgerät zu installieren und im Rahmen der App-Store Nutzungsbedingungen zu nutzen.

2.2 Diese Lizenz findet auch Anwendung auf potentielle Updates, die der Lizenzgeber als zusätzliches oder ersetzendes Angebot zur Anwendung einstellt, soweit das Update nicht einer eigenständigen Lizenzvereinbarung unterliegt.

2.3 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Anwendung zu verbreiten, Dritten zugänglich zu machen, sie zu verleihen, zu vermieten, zu verpachten, zu verkaufen oder auf sonstige Weise weiterzuverbreiten (außer in dem Umfang, der durch die App-Store Nutzungsbedingungen erlaubt ist) .

2.4 Nicht gestattet sind die Dekompilierung, Zurückentwicklung, Disassemblierung, Übersetzung, Integration, Anpassung und der Versuch der Rückführung der Software in eine veränderbare Form oder die Erstellung einer abgeleiteten Version der Anwendung jeweils als Ganzes oder in Teilen.

2.5 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Anwendung oder Teile davon zu vervielfältigen. Die Vervielfältigung zu Zwecken der Anfertigung einer Sicherungskopie ist gestattet sofern das Gerät, auf welchem die Sicherungskopie gespeichert wird im Eigentum oder in der Verfügungsbefugnis des Lizenznehmers steht. Es ist darauf zu achten, dass unberechtigte Dritte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf diese Kopien erhalten.

2.6 Die Verletzung der oben genannten Pflichten oder der Versuch der Verletzung werden rechtlich verfolgt und sind Gegenstand von Schadensersatzansprüchen.

2.7 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese Lizenzbedingungen zu ändern.

2.8 Durch diese Lizenz sollen keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Bei der Ausübung der Nutzungsrechte soll der Lizenznehmer sicherstellen, dass hierdurch anwendbare Bedingungen Dritter nicht beeinträchtigt werden.

3  Technische Voraussetzungen

3.1 Die Anwendung ist für die Nutzung auf dem App-Endgerät der Ondics GmbH entwickelt. Die Anwendung erfordert eine Firmware-Version 1.0 oder höher. Eine aktuelle Firmware-Version wird empfohlen.

3.2 Obwohl der Lizenzgeber bemüht ist, die Anwendung an veränderte Firmware-Versionen und App-Endgerätevarianten anzupassen und die Anwendung auf diesen Endgeräten verfügbar zu machen, besteht kein Anspruch des Lizenznehmers auf ein derartiges Update.

3.3 Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, die Eignung des von ihm zur Installation vorgesehenen App-Endgerätes im Hinblick auf die vorgenannten technischen Voraussetzungen zu prüfen und sicherzustellen.

3.4 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die technischen Voraussetzungen jeder Zeit nach eigenem Ermessen anzupassen.

4  Updates und Anwendungsvarianten für weitere App-Endgeräte

4.1 Der Lizenzgeber ist bemüht, Updates und Anwendungsvarianten für weitere App-Endgeräte verfügbar zu machen, die bislang noch nicht unterstützt werden und die nach seiner Ansicht relevant sind. Die Entscheidung für welche Endgerätmodelle Anwendungsvarianten angeboten werden sollen, liegt hierbei im alleinigen Ermessen des Lizenzgebers. Ein Anspruch des Lizenznehmers darauf, dass ein solches Update oder eine Anwendungsvariante für ein bestimmtes Endgerät zur Verfügung gestellt wird besteht nicht.

4.2 Sofern Updates oder Anwendungsvarianten für andere App-Endgeräte zur Verfügung gestellt werden, werden diese zum Download im App-Store angeboten.

5 Sicherungspflichten des Lizenznehmers im Hinblick auf mögliche Software-Konflikte

Im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten ist der Lizenznehmer verpflichtet, vor der Installation der Anwendung zu prüfen, ob diese zu Konflikten mit einer bereits installierten Software führen könnte, und sicherzustellen, dass er über eine Sicherungskopie all seiner Daten verfügt. Während der Nutzung der Anwendung sollten weitere Sicherungskopien erstellt und alle zusätzlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die zur Abwendung eines möglichen Software-Fehlers zumutbar sind.

6  Gewährleistung

6.1 Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Anwendung im Zeitpunkt des Downloads frei von Viren, Trojanern, Spyware oder sonstiger Malware ist. Darüber hinaus gewährleistet der Lizenzgeber, dass sich die Anwendung in allen wesentlichen Punkten entsprechend der Benutzerdokumentation verhält, sofern sie auf dem Endgerät lauffähig ist, nicht verändert und nicht mit inkompatibler zusätzlich installierter Fremdsoftware auf einem Endgerät installiert wurde oder sonstige in der Sphäre des Lizenznehmers liegende Umstände die Lauffähigkeit beeinträchtigen. Der Lizenznehmer hat die Anwendung unverzüglich nach der Installation zu untersuchen und Mängel unverzüglich per E-mail oder Brief unter der in Ziff. 9 genannten Kontaktadresse mitzuteilen. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie dem Lizenzgeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntniserlangung angezeigt werden. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

6.2 Erweist sich die Anwendung als mangelhaft, erhält der Lizenzgeber zunächst die Gelegenheit, den Mangel – je nach Art des Mangels und der sonstigen Umstände auch mehrmals – im Wege der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen.

6.3 Sollte die Anwendung nicht mit der gültigen Gewährleistung konform sein, ist der Lizenznehmer berechtigt, den Lizenzgeber und den App-Store Betreiber hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese werden ihm sodann den Kaufpreis für die Anwendung ersetzen. Bis zum maximalen Umfang des gesetzlich Erlaubten treffen den App-Store Betreiber und den Lizenzgeber keine weiteren Gewährleistungspflichten jeglicher Art im Zusammenhang mit der Anwendung und anderer Ansprüche, Haftung, Kosten, Aufwendungen die aus einer Nichtkonformität mit der Gewährleistung resultieren.

6.4 Die Haftung des Lizenzgebers für Mängel oder Störungen, die auf unbefugten Modifikationen der Anwendung, auf schuldhafter oder unsachgemäßer Behandlung, auf Verwendung mit ungeeigneter Soft- oder Hardware, oder auf Verwendung mit ungeeignetem Zubehör durch den Lizenznehmer oder einen Dritten beruhen, ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Anwendung können nur unter den Voraussetzungen von Ziff. 7 geltend gemacht werden.

6.5 Ansprüche aufgrund von Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Überlassung der Anwendung, falls der Lizenznehmer ein Unternehmer ist. Gegenüber einem Verbraucher gilt für die Verjährung die gesetzliche Regelung.

7  Haftung

7.1 Die Haftung des Lizenzgebers aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haftet der Lizenzgeber auch bei leichter Fahrlässigkeit. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit.

7.2 Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Haftung bei Verlust von Kennworten oder bei Unzugänglichkeit und Verlust der App-Konfigurationen. Um einem Datenverlust vorzubeugen, sollte der Lizenznehmer Gebrauch von der Funktion für Sicherungskopien machen, soweit dies keinen anderweitig anwendbaren Nutzungsregelungen widerspricht.

7.3 Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Schäden die auf einer Verletzung der Pflichten gem. Ziff.2 dieser Vereinbarung beruhen.

8  Versicherung zum Nichtbestehen von Exportbeschränkungen

Der Lizenznehmer bestätigt und versichert, dass er nicht in einem Land wohnhaft oder belegen ist, welches einem deutschen Embargo unterliegt, oder das als den „Terrorismus unterstützendes“ Land eingestuft wurde oder welches in einer Liste der Exportverbote oder -beschränkungen in der Zuständigkeit des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt wird.

9  Kontaktdetails

Fragen, Beschwerden oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Anwendung sind an folgende Kontaktadresse zu richten:

Name:    Ondics GmbH Support
Adresse:     Neckarstraße 66/1a, 73728 Esslingen, Deutschland
Telefon:    +49 711 310093100
E-Mail:     support@ondics.de

10  Zustimmung zur Datenverwertung

Der Lizenznehmer stimmt der Erhebung, Speicherung und Nutzung von technischen Daten und Informationen, wie z.B. technischen Informationen über das Endgerät, Betriebssystem und Anwendungssoftware zum Zweck der vereinfachten Bereitstellung von Updates, Supportleistungen und anderen Serviceleistungen (sofern erforderlich) im Zusammenhang mit der Anwendung durch den Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber ist befugt, diese Daten in nicht personenbezogener oder -beziehbarer Form zur Verbesserung seiner Produkte zu speichern und zu verwenden.

11  Laufzeit, Kündigung

11.1 Diese Lizenzvereinbarung ist solange gültig, wie sie nicht durch eine Partei dieses Vertrags gekündigt ist. Sofern der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung nicht einhält, enden seine Rechte automatisch und ohne weitere Benachrichtigung durch den Lizenzgeber.

11.2 Mit Beendigung dieser Lizenzvereinbarung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung der Anwendung unverzüglich zu beenden und alle seine Kopien der Anwendung oder von Teilen der Anwendung zu vernichten.

12  Vertrag zu Gunsten Dritter

Der Betreiber des App-Stores wird im Wege eines Vertrags zu Gunsten Dritter zu dieser Vereinbarung als begünstigter Dritter berechtigt – nicht jedoch verpflichtet -, Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung gegen den Lizenznehmer selbst durchzusetzen.

13  Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Grundsätze des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

14  Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sollen durch wirksame Bestimmungen ersetzt werden, die dem ursprünglichen Parteiwillen am ehesten entsprechen.

14.2 Die Rechte und Pflichten aus einer auf Grundlage dieser Bedingungen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung können nicht auf Dritte übertragen werden.

14.3 Der Lizenzgeber ist berechtigt diese Bedingungen zu modifizieren. Er wird den Lizenznehmer in diesem Fall auf die Änderungen hinweisen. Sofern der Lizenznehmer nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme widerspricht, gelten diese als vereinbart.

14.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.